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GMT ZT-GmbH
Geodäsie & Messtechnik
Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen
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(Firmensitz)
Stoppelfeldgasse 28
6900 Bregenz – Austria
T: +43/664/4467111
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(Zweigstelle)Ausserdorf 21
6591 Grins
T: +43/650/7048993
Grundstücksteilung - Klassischer Verlauf einer Grundstücksteilung im Grenzkataster
Projektfakten
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Auftrageber:inprivater Auftraggeber
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Leistungszeitraum2015
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LeistungenErstellen des Teilungsentwurf und Einholen der Teilungsbewilligung bei der Gemeinde; Erheben historischer Pläne beim Vermessungsamt, Einarbeiten für die Vermessung; Einmessen neuer Grenzpunkte für die Teilung und Erstellen des Teilungsplans; Einholen des Prüfungsbescheids beim Vermessungsamt; Übergabe an den Auftraggeber.


Ein bestehendes Grundstück mit Haus und großzügigem Garten soll für einen privaten Auftraggeber in zwei Teile geteilt werden.
Während der bebaute Teil des Grundstücks beim ursprünglichen Eigentümer verbleibt, soll der Garten-Teil des Grundstücks abgetrennt und einem Käufer übertragen werden.
Zunächst erstellten wir einen Plan, der die gewünschte Aufteilung des Grundstücks darstellte (Teilungsentwurf). Mit diesem konnten wir bei der zuständigen Behörde abklären, ob die Teilung überhaupt bewilligt würde. Anschließend erhoben wir die historischen Vermessungspläne beim Bundesvermessungsamt. Die Pläne wurden gesichtet, in unsere Vermessungssoftware eingearbeitet und die bestehende Grenze des Ausgangsgrundstücks mathematisch rekonstruiert. Dies ist notwendig, damit die ‚neue‘ exakt in die ‚alte‘ Grenze einbindet. Danach konnten wir die neuen Grenzpunkte der Teilung in der Natur markieren und einmessen, und den Teilungsplan erstellen. Dieser wurde mit unserem Siegel als Ziviltechniker beurkundet und beim zuständigen Vermessungsamt zur Bescheinigung eingereicht.
Nach der Bescheinigung übergaben wir unserem Auftraggeber die Teilungsurkunde mit dem positiven Bescheid des Vermessungsamtes. Der Auftraggeber konnte nun einen Notar damit beauftragen, den Kaufvertrag zu erstellen und vor Ablauf einer 18-monatigen Frist den neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen.