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GMT ZT-GmbH
Geodäsie & Messtechnik


Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen

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Grenzrekonstruktion - Überführung eines Grundstücks in den Grenzkataster

Projektfakten

  • Auftrageber:in
    privater Auftraggeber
  • Leistungszeitraum
    2015
  • Leistungen
    Erheben der historischen Pläne beim Vermessungsamt und Einarbeiten für die Vermessung; Kennzeichnung der Grundgrenzen und Grenzverhandlung; Erstellen der Vermessungsurkunde; Einholen des Prüfungsbescheids beim Vermessungsamt und Umwandlung in den Grenzkataster

Der Auftraggeber plant die bestehende Garage auf seinem Grundstück abzutragen und durch eine größere zu ersetzten.

Das Grundstück ist im Grundsteuerkataster eingetragen, der historisch bedingt eine geringe technische Qualität hat und rechtlich nicht verbindliche Grenzverläufe enthält. Es besteht also die Möglichkeit, dass Grundstücksteile von Nachbarn durch jahrzehntelange Nutzung „ersessen“ wurden. Für die Planung der neuen Garage und Einhaltung der gesetzlichen Bauabstände wird der exakte Grenzverlauf benötigt. Dieser muss rekonstruiert werden, und das Grundstück soll in den Grenzkataster überführt werden, damit das Ersitzen von Teilen des Grundstücks zukünftig ausgeschlossen ist.

Zunächst erhoben wir die historischen Vermessungspläne beim zuständigen Vermessungsamt. Nach Sichtung wurden diese in unsere Vermessungssoftware eingearbeitet und die bestehende Grenze des Grundstücks mathematisch exakt rekonstruiert.

Zur rechtlich verbindlichen Festlegung des Grenzverlaufs ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Eigentümer und die Nachbarn zu einer Begehung (Grenzverhandlung) einzuladen. In deren Vorfeld legten wir die bestehenden Grenzpunkte frei und maßen sie ein. Bei der Grenzverhandlung einigten sich alle Beteiligten auf Grundlage der von uns mitgebrachten historischen Pläne und der vorhandenen Grenzpunkte auf den endgültigen Grenzverlauf. Das von uns erstellte Grenzverhandlungsprotokoll wurde vor Ort von allen Beteiligten unterschrieben.

Wir maßen den endgültigen Grenzverlauf ein und erstellten den Vermessungsplan. Protokoll und Plan wurden mit unserem Siegel als Ziviltechniker beurkundet und beim zuständigen Vermessungsamt eingereicht, das das betroffene Grundstück mit Bescheid in den Grenzkataster übernahm. Abschließend erhielt der Architekt von uns den exakten Grenzverlauf in digitaler Form, damit er den vorhandenen Bauplatz ideal und gesetzeskonform ausnützen konnte.

Verwandte Geschäftsbereiche: Grundstücksvermessung & Planungsgrundlagen